Warum eine kleine Destillerie mit 20 Mitarbeitenden durch eine Klage plötzlich vor existenziellen Herausforderungen steht
Ein Essay von Max, Gründer von THE DUKE Destillerie
Viele von euch kennen ihn – und viele möchten ihn nicht mehr missen: unseren alkoholfreien „Entgeistert“. Er hat unzählige Gläser gefüllt und für genussvolle Momente gesorgt. Doch dann kam plötzlich ein Brief. Vom Anwalt.
Absender: Ein Verein mit dem wohlklingenden Namen „Sozialer Wettbewerb“.
Doch weder das eine noch das andere fanden wir in der Sache wieder – dazu gleich mehr.
Der Vorwurf:
Wir würden gegen das Pfandgesetz verstoßen und müssten uns deshalb vor Gericht verantworten.
Der Schaden: Rund 68.000 Euro.
Wie kam es dazu?
Die Klage
In Deutschland sind alkoholische Getränke wie Gin, Wein oder Sekt pfandbefreit – ebenso ihre alkoholfreien Pendants wie entalkoholisierter Wein oder Sekt.
Also gingen wir – wie die gesamte Branche – davon aus, dass auch alkoholfreier Gin nicht pfandpflichtig ist. Schließlich existierten alkoholfreie Spirituosen noch gar nicht, als das Gesetz geschrieben wurde.
Diese Gesetzeslücke sah der oben genannte Verband offenbar als Chance – und entschied sich, uns exemplarisch zu verklagen.
Unsere Recherche ergab: Der Verein kooperiert mit großen Alkoholkonzernen. Komischerweise blieb dort die Klage aus.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Das Urteil
Vor dem Landgericht sah die Richterin die Gesetzeslücke – und entschied zu unseren Gunsten. Ihre Begründung:
„Kein Mensch versteht, warum alkoholische Spirituosen pfandfrei sein sollen, alkoholfreie aber nicht. Recht muss für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gelten.“
Im Berufungsverfahren jedoch kam alles anders:
Ein anderer Richter urteilte, wir müssten Pfand erheben, da es keine ausdrückliche Ausnahme für alkoholfreie Spirituosen gäbe. Auf unseren Hinweis, dann wären wir die einzigen in ganz Deutschland, die sich daran halten, sagte er sinngemäß:
„Dann verklagen Sie doch alle anderen.“
Danke – aber nein, danke.
Wir verklagen nicht unsere Kolleg:innen. Wir sitzen alle im selben Boot.
Die Folgen
Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit 20 Mitarbeitenden – und wie viele kämpfen wir uns gerade so durch die wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Und dann: diese Klage.
Das Ergebnis:
– Verkaufsstopp von heute auf morgen
– Rücknahme aus dem Handel
– Wegbrechende Umsätze
– Hohe Verfahrenskosten (inkl. der gegnerischen!)
Warum wir nicht einfach Pfand einführen?
Weil Supermärkte alkoholfreie Spirituosen mit Pfand nicht annehmen – sie müssen es auch nicht. Stattdessen verkaufen sie einfach die Produkte der großen Industrie. Die – zufällig – nicht verklagt wurden.
Unser Protest
Dieses Verfahren zeigt, wie angreifbar kleine Unternehmen sind:
– Wie leicht mächtige Verbände mit fragwürdigen Motiven Abmahnungen aussprechen können
– Wie widersprüchlich Urteile ausfallen
– Und wie absurd eine Gesetzeslage ist, die nicht schützt, sondern gefährdet
Das darf so nicht bleiben.
Wir brauchen eine Gesetzgebung, die klar ist – und fair.
Das Recht darf keine Lotterie sein, bei der willkürlich Einzelne getroffen werden.
Deine Unterstützung zählt
Um weiterbestehen zu können, haben wir eine Startnext-Kampagne ins Leben gerufen:
👉 www.startnext.com/gin-als-protest
Mit eurer Hilfe wollen wir ein Zeichen setzen – für Gerechtigkeit, für Fairness, für kleine Unternehmen.
Damit wir euch – unsere treuen GINoisseurs – auch künftig mit genussvollen Momenten versorgen können.
Bestell eine Flasche, teile den Beitrag – jede Unterstützung zählt.
Ich danke euch von Herzen für eure Zeit, euren Support und eure Solidarität.
Cheers – ob mit oder ohne Pfand,
Euer Max von THE DUKE
*Inzwischen haben wir als Unternehmen reagiert und eine pfandfreie Lösung finden können, indem wir unseren Entgeistert in Steingut Flaschen verkaufen. Absurderweise sind diese generell vom Pfand befreit, völlig unabhängig vom Inhalt. Das verstehe wer will. Was bleibt, ist der Schaden.