Gin als Protest – und als Beweis, dass sich etwas bewegen lässt

Gin als Protest – und als Beweis, dass sich etwas bewegen lässt

Gin als Protest – und als Beweis, dass sich etwas bewegen lässt

Bundeskabinett schließt Gesetzeslücke – gemeinsam haben wir in nur acht Monaten etwas verändert

München, Februar 2026 – Man hört es oft: In Deutschland dauere alles ewig. Bürokratie sei zäh, Reformen unmöglich, Veränderungen reine Theorie.

Nun ja – offenbar kann Gin manchmal Dinge beschleunigen.

Acht Monate nach dem Start unserer Kampagne „Gin als Protest“ hat das Bundeskabinett am 11. Februar 2026 eine gesetzliche Klarstellung beschlossen: Alkoholfreie oder alkoholreduzierte Alternativen zu Spirituosen werden künftig ausdrücklich von der Pfandpflicht befreit.

Damit wird genau jene Gesetzeslücke geschlossen, die unsere Münchner Manufaktur THE DUKE Destillerie im vergangenen Jahr hart getroffen hatte.

 

Rückblick: Eine Lücke mit Folgen

Unsere alkoholfreie Gin-Alternative „Entgeistert“ wurde 2025 plötzlich als pfandpflichtig eingestuft – obwohl Spirituosen selbst sowie alkoholfreier Wein und Sekt pfandfrei sind.

Das Problem: Als das ursprüngliche Pfandgesetz entstand, existierten alkoholfreie Spirituosen schlicht noch nicht.

Die Folgen für unser 20-köpfiges mittelständisches Unternehmen waren gravierend:

  • Auslistung aus dem Handel
  • Massive Umsatzeinbrüche
  • Hohe Gerichts- und Verfahrenskosten
  • Rund 68.000 Euro Schaden

Eine Situation, die zeigte, wie schnell regulatorische Unklarheit kleine Unternehmen existenziell treffen kann.

 

Und dann ist etwas passiert.

Wir haben unsere Geschichte öffentlich gemacht.
Wir haben nicht geklagt – wir haben aufgeklärt.
Wir haben nicht angegriffen – wir wollten verändern.

Und ihr habt reagiert.

Unterstützer aus ganz Deutschland, Unternehmer, Gastronomen, Journalisten, Institutionen und Verbände – ihr habt geteilt, kommentiert, diskutiert, nachgefragt.

Aus einem einzelnen Fall wurde eine Debatte.
Aus einer Gesetzeslücke wurde ein politisches Thema.
Aus „Gin als Protest“ wurde ein konstruktiver Impuls.

Und nur acht Monate später steht eine gesetzliche Klarstellung.

Das darf man ruhig einmal sagen:
Das ist schnell. Und das ist bemerkenswert.

 

Die neue Regelung

Mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) werden Getränke mit bis zu 1,2 % Alkohol, die klar als Alternative zu Spirituosen vermarktet werden, künftig ausdrücklich von der Pfandpflicht ausgenommen.

Kurz gesagt: Spirituosenalternativen werden rechtlich wie Spirituosen behandelt – nicht wie Limonade im falschen Regal.

Rechtssicherheit statt Interpretationslotterie.

 

Ein starkes Signal

Diese Entscheidung ist mehr als eine technische Gesetzesanpassung.

Sie ist ein Signal dafür,

  • dass Innovation im Mittelstand ernst genommen wird,
  • dass öffentlicher Diskurs Wirkung entfalten kann,
  • dass Politik zuhört, wenn Argumente sachlich vorgetragen werden,
  • und dass Engagement eben doch etwas bewegen kann.

Bei allem Pessimismus, der sich gerne wie ein Dauernebel über Debatten legt, dürfen wir heute sagen:

Es geht was voran.
Wir haben gemeinsam etwas erreicht.
Und vielleicht kann Deutschland tatsächlich mehr, als sein Ruf vermuten lässt.

 

„Pfand aufs Herz“ - Danke.

Dieser Erfolg gehört nicht nur uns.

Er gehört allen, die unsere Geschichte weitergetragen haben.
Allen, die kritisch nachgefragt haben.
Allen, die gezeigt haben, dass fairer Wettbewerb und klare Regeln keine Nischenthemen sind.

„Gin als Protest“ endet nicht mit Bitterkeit – sondern mit einer Lösung.

Und wir?
Wir machen weiter das, was wir am besten können:
Genussmomente schaffen.

Cheers – diesmal ohne Pfand 😉,

Max von der THE DUKE Destillerie
München

 


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